Wertermittlung

Verkehrswert

Ziel der Verkehrswertermittlung ist die Ermittlung des "wahrscheinlichsten Verkaufspreises im nächsten Verkaufsfall".

Der Verkehrswert ist in § 194 des BauGB (Baugesetzbuch) definiert.


baugb
Verfahren

Für die Verkehrswertermittlung sind nach § 7 WertV (Wertermittlungsverordnung) die Verfahren:

zulässig.